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6. mai 2004 - das urteil
- im september und oktober
des vergangenen jahres wurde vor dem landgericht mühlhausen das urteil
zur tötung von rene bastubbe erarbeitet. der wegen fahrlässiger tötung
angeklagte polizist wurde freigesprochen. die schussabgabe so ein zitat
aus der urteilsbegründung, ist nach darstellung der sachlage vor dem
amtsgericht durch § 32 StGB gerechtfertigt.
gerechtfertigt aus dem grund, da es als erwiesen gilt, dass das leben
des polizisten in akuter gefahr gewesen ist. hätte der polizist von
der waffe gebrauch gemacht nur um seinen dienstlichen auftrag ordungsgemäß
auszufüheren, sprich denjenigen festzunehmen der den zigarettenautomaten
beschädigte, so hätte dies in „keinem angemessenes verhältnis zum sinn
und zweck des einsatzes gestanden.“ da nun aber davon ausgegangen wird,
dass sich der handelnde polizist in akuter lebensgefahr befand (durch
die steinwürfe von rene bastubbe mit 2,56 promille alkohol und einem
cocainwert von 9,4ng/mg) ist die tötung von rene bastubbe gerechtfertigt,
selbst ohne die abgabe eines warnschusses.
hier zeigt sich mir eindeutig wie in diesem fall vorgegangen worden
ist, und wasden hintergrund zu dieser aktion „i know what happened“
liefert. die urteilsbegründung ist selbstverständlich so wie sie hier
gerechtfertigt wird absolut logisch und nachvollziehbar, denn es wird
davon ausgegangen, dass das leben des polizisten, wie schon erwähnt,
in akuter gefahr stand und sich dieser nur durch einen rettenden schuss
aus dieser situation hat befreien können.
ich und wir alle die mit rene`s fall zu tun haben, sehen die
sache jedoch völlig anders. selbst wenn rene bastubbes steinwürfe so
heftig gewesen sein sollten, dass diese den polizisten hätten töten
können, so ist doch noch lange nicht eine verhältnismässigkeit zur sachlage
erkennbar die den schusswaffen gebrauch rechtfertigt.
es geht hier um zwei personen die im berauschten zustand auf
einen zigarettenautomaten einschlugen (weil das geld klemmte und keine
zigaretten herauskamen...) und von denen einer der beiden sofort nach
eintreffen der beiden polizisten festgenommen werden konnte. wenn ich
als handelnder polizist nun merke, das sich die zweite person versucht
zu wehren und dies auch mit steinwürfen untermalt, so ist doch die logische
konsequenz, dass ich mich aus der gefahrenzone zurückziehe, zumal ich
ohnehin schon eine der beiden personen habe festnehmen können. wer begibt
sich in eine lebensgefährliche situation, weil es um automatenbeschädigung
geht??? „es ging alles so schnell“ und so weiter, ja natürlich, aber
sollte ein polizist durch seine ausbildung nicht den umgang mit solchen
situationen in irgendeiner form gelernt haben? abwegen zu können, welche
handlung im moment von ihm abverlangt wird? dies kann und darf ich wohl
nicht von einem polizeibeamten erwarten, was ich als äußerst erschreckend
empfinde.
die urteilsbegründung liegt mir in schriftlicher form vor. bei
interesse kann diese gerne in kopie weitergegeben werden. e-mail: info@iknowwhathappened.de
noch in
eigener sache:
- diese aktion besteht ja
aus mehreren teilen: der internetseite, euch und den zu beginn verkauften
shirts. diese shirts sind über diese seite zum selbstkostenpreis
von 10 € zu erwerben. sie haben den aufdruck „ i know what
happened! auf der brust. dies soll jeden, dem ihr beim tragen dieser
shirts begegnet, dazu veranlassen nachzufragen, bei euch. das ist ein
wesentlicher bestandteil dieser aktion, aus diesem grund sollen noch
mehr shirts in umlauf gebracht werden – bitte
bestellen!!!
ich bitte um
mithilfe!!!
- die aktion „i know
what happened“ besteht auch aus einem anderen wichtigen teil,
nämlich dem verkauf von t-shirts zum selbstkostenpreis von 10 euro,
dies sollte euch nicht entgangen sein.
ich bin auf der such nach läden und/oder institutionen, die bereit
sind diese shirts anzubieten. es werden keine shirts nachgedruckt. es
gibt allerdings noch ca 100 stück, die ich unter anderem auf diese
weise unter die leute bringen möchte. wenn nun einer von euch,
die ihr diese seite besucht, einen vorschlag diesbezüglich habt,
so bitte ich euch sich an mich zu wenden.
ich bin für jeden vorschlag offen.
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