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  6. mai 2004 - das urteil
  • im september und oktober des vergangenen jahres wurde vor dem landgericht mühlhausen das urteil zur tötung von rene bastubbe erarbeitet. der wegen fahrlässiger tötung angeklagte polizist wurde freigesprochen. die schussabgabe so ein zitat aus der urteilsbegründung, ist nach darstellung der sachlage vor dem amtsgericht durch § 32 StGB gerechtfertigt.

    gerechtfertigt aus dem grund, da es als erwiesen gilt, dass das leben des polizisten in akuter gefahr gewesen ist. hätte der polizist von der waffe gebrauch gemacht nur um seinen dienstlichen auftrag ordungsgemäß auszufüheren, sprich denjenigen festzunehmen der den zigarettenautomaten beschädigte, so hätte dies in „keinem angemessenes verhältnis zum sinn und zweck des einsatzes gestanden.“ da nun aber davon ausgegangen wird, dass sich der handelnde polizist in akuter lebensgefahr befand (durch die steinwürfe von rene bastubbe mit 2,56 promille alkohol und einem cocainwert von 9,4ng/mg) ist die tötung von rene bastubbe gerechtfertigt, selbst ohne die abgabe eines warnschusses.
    hier zeigt sich mir eindeutig wie in diesem fall vorgegangen worden ist, und wasden hintergrund zu dieser aktion „i know what happened“ liefert. die urteilsbegründung ist selbstverständlich so wie sie hier gerechtfertigt wird absolut logisch und nachvollziehbar, denn es wird davon ausgegangen, dass das leben des polizisten, wie schon erwähnt, in akuter gefahr stand und sich dieser nur durch einen rettenden schuss aus dieser situation hat befreien können.

    ich und wir alle die mit rene`s fall zu tun haben, sehen die sache jedoch völlig anders. selbst wenn rene bastubbes steinwürfe so heftig gewesen sein sollten, dass diese den polizisten hätten töten können, so ist doch noch lange nicht eine verhältnismässigkeit zur sachlage erkennbar die den schusswaffen gebrauch rechtfertigt.

    es geht hier um zwei personen die im berauschten zustand auf einen zigarettenautomaten einschlugen (weil das geld klemmte und keine zigaretten herauskamen...) und von denen einer der beiden sofort nach eintreffen der beiden polizisten festgenommen werden konnte. wenn ich als handelnder polizist nun merke, das sich die zweite person versucht zu wehren und dies auch mit steinwürfen untermalt, so ist doch die logische konsequenz, dass ich mich aus der gefahrenzone zurückziehe, zumal ich ohnehin schon eine der beiden personen habe festnehmen können. wer begibt sich in eine lebensgefährliche situation, weil es um automatenbeschädigung geht??? „es ging alles so schnell“ und so weiter, ja natürlich, aber sollte ein polizist durch seine ausbildung nicht den umgang mit solchen situationen in irgendeiner form gelernt haben? abwegen zu können, welche handlung im moment von ihm abverlangt wird? dies kann und darf ich wohl nicht von einem polizeibeamten erwarten, was ich als äußerst erschreckend empfinde.

    die urteilsbegründung liegt mir in schriftlicher form vor. bei interesse kann diese gerne in kopie weitergegeben werden. e-mail: info@iknowwhathappened.de

    noch in eigener sache:
  • diese aktion besteht ja aus mehreren teilen: der internetseite, euch und den zu beginn verkauften shirts. diese shirts sind über diese seite zum selbstkostenpreis von 10 € zu erwerben. sie haben den aufdruck „ i know what happened! auf der brust. dies soll jeden, dem ihr beim tragen dieser shirts begegnet, dazu veranlassen nachzufragen, bei euch. das ist ein wesentlicher bestandteil dieser aktion, aus diesem grund sollen noch mehr shirts in umlauf gebracht werden – bitte bestellen!!!

    ich bitte um mithilfe!!!
  • die aktion „i know what happened“ besteht auch aus einem anderen wichtigen teil, nämlich dem verkauf von t-shirts zum selbstkostenpreis von 10 euro, dies sollte euch nicht entgangen sein.
    ich bin auf der such nach läden und/oder institutionen, die bereit sind diese shirts anzubieten. es werden keine shirts nachgedruckt. es gibt allerdings noch ca 100 stück, die ich unter anderem auf diese weise unter die leute bringen möchte. wenn nun einer von euch, die ihr diese seite besucht, einen vorschlag diesbezüglich habt, so bitte ich euch sich an mich zu wenden.
    ich bin für jeden vorschlag offen.
 
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