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Die
politische Dimension des Todesschusses
Hiermit schließt
sich der Kreis, und wir kehren noch einmal zum Fall des durch die Polizei
erschossenen Touristen Friedhelm Beate zurück. Nach Auskunft einer
Mitarbeiterin der Thüringer Landtags hatte damals die Abteilung "Interne
Ermittlungen" der Thüringer Polizei die Ermitllungen geführt
und wurde dabei lediglich durch die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Nordhausen
unterstützt. Dies entsprach den vorgegebenen Richtlinien, denn nach
einer Anordnung des Innenminsters ist die Abteilung "Interne Ermittlungen"
für "alle Straftanzeigen sowie Verdachtslagen gegen Angehörige
der Polizei im Zusammenhang mit der Dienstausübung" [Ta, 2.10.02]
zuständig. Außerdem soll ein Erlass von Ex-Innenminister Köckert
[Köckert (CDU) ist inzwischen aufgrund einer Verfassungsschutzaffäre
in diesem Jahr zurückgetreten. Der Nachfolger ist der Parteikollege
Andreas Trautvetter.] existieren, der darüber hinaus noch explizit
vorschreibt, dass bei Schusswaffengebrauch die Abteilung "Interne
Ermittlungen" zum Zuge kommen muss (siehe Interview) [Es scheint
so, als sei dieser Erlass die Reaktion auf die geforderten Konsequenzen
aus dem Bericht des Thüringer Innenminsteriums nach den Schüssen
auf den Touristen Friedhelm Beate. In diesem wurde eine Dienstanweisung
gefordert, die regelt, wie nach einem Schusswaffengebrauch durch Beamte
zu verfahren ist.]. Der Opposition im Thüringer Landtag wurde mehrmals
mitgeteilt, dass im Fall von René die Abteilung "Interne Ermittlungen"
nicht tätig geworden ist. Darüber hinaus ist noch nicht einmal
das Landeskriminalamt (LKA) mit der Führung der Ermittlungen betraut
worden, sondern die örtliche KPI, die mit der Dienststelle, in welcher
der Beschuldigte arbeitete, unter einem Dach in der Polizeidirektion Nordhausen
sitzt. Aufgrund der zwölfjährigen Dienstausübung des Verdächtigen
als Polizist in Nordhausen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass
sich die Beamten untereinander kennen. Eine schlechte Ausgangssituation
für neutrale und objektive Ermittlungen. Die Ermittlungen von Polizisten
gegen einen Polizisten sind von der Ausgangssituation ohnehin nicht unproblematisch
ebenso wie die Nähe der Staatsanwaltschaft zur Polizei.
Wenn dazu noch
eine persönliche Bekanntschaft zum Verdächtigen besteht, dann
ist diese Konstellation für die Ermittlungsarbeit kaum noch als seriös
zu bezeichnen. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass eine solche
Situation in Nordhausen eingetreten ist. Die Opposition hat inzwischen
in einer Sitzung des Innenausschusses darauf aufmerksam gemacht (siehe
Interview). Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat das Innenministerium
seine eigenen Richtlinien bewußt unterlaufen. Entweder sollte durch
das Umgehen der Abteilung "Interne Ermittlungen" etwas vertuscht
werden, oder man hätte sich nicht dümmer verhalten können,
wenn man diesen Eindruck nicht erwecken wollte.Der Pressesprecher des
Thüringer Innenministeriums, Fried Damen, verweigerte mit dem Hinweis
auf laufende Ermittlungen zunächst pauschal die Beantwortung aller
neun Fragen zu diesem Thema, die der Wahrschauer schriftlich gestellt
hatte. Nachdem er in einem persönlichen Telefongespräch nicht
sagen konnte, was die allgemeine Frage "Wann und auf wessen Anordnung
fängt die Abteilung "Interne Ermittlungen" an zu ermitteln?"
mit laufenden Ermittlungen zu tun hat, erklärte er sich freundlicherweise
bereit, drei Fragen zu beantworten. Für die schriftliche Antwort
im Umfang von insgesamt sieben Sätzen brauchte die Pressestelle des
Innenministeriums sechs Tage. Antwort auf die o. g. Frage: "Die Ermittlungseinheit
"Interne Ermittlungen" ist eine selbststängige Abteilung
des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes. Fach- und dienstrechtlich
untersteht sie dem Thüringer Innenministerium. Die Abteilung "Interne
Ermittlungen" wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit unmittelbar
nach Kenntnis von strafrechtlich relevanten Sachverhalten auf Weisung
des Thüringer Innenministeriums bzw. Ersuchen der Justiz tätig."
Da das Innenministerium offensichtlich aufgrund der existierenden Richtlinien
für die Abteilung "Interne Ermittlungen" im Fall von René
eine solche Weisung hätte erteilen müssen, erscheint das Innenministerium
formal für das Umgehen derselben verantwortlich zu sein. Allerdings
hätte auch die Staatsanwaltschaft ein Ersuchen an die Abteilung richten
können.Dem Pressesprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft in
Mühlhausen, Germerodt, stellte der Wahrschauer deshalb die Frage,
warum sie die KPI Nordhausen mit den Ermittlungen beauftragte. "Es
war von vornherein klar, dass die KPI Nordhausen die Ermittlungen führt.
Es ist so, die Arbeitsgruppe "Interne Ermittlungen" ist primär
zuständig für die Straftaten von Polizeibeamten im Dienst. Insofern
hätten wir diese Abteilung beauftragen könne, wir könne
aber auch jede andere Polizeieinheit beauftragen. Das haben wir auch gemacht
in diesem Fall, und das hatte den Hintergrund, dass wir zum einen bei
der KPI Nordhausen einen hervorragenden Mord- und Totschlag-Sachbearbeiter
haben und zweitens derjenige, der geschossen hat, nicht Angehöriger
der KPI Nordhausen gewesen ist", sagt Germerodt. Er bestätigt
jedoch im selben Gespräch, dass es der Regelfall ist, dass die Abteilung
"Interne
Ermittlungen" bei Strafanzeigen und Verdachtslagen gegen Angehörige
der Polizei ermittelt, und fügt hinzu: "Es gibt intern eine
Person [Anm.: im Innenministerium]"ich kenne sie nicht, ich weiß
nicht, wer das ist, ich weiß nicht, wo die Schaltstelle ist - ,
die intern die Arbeitsverteilung [Anm.: welche Polizeidienststelle mit
welchen Ermittlungen beauftragt wird] vornimmt. Der hätte natürlich
auf uns zu kommen können und sagen können, dass die Abteilung
"Interne Ermittlungen" das machen soll." Der Pressesprecher
der Staatsanwaltschaft in Mühlhausen erklärte weiter, dass es
aus ihrer Sicht keine Bedenken gegen die Objektivität der KPI Nordhausen
gab und dass es der Staatsanwaltschaft nicht bekannt war, das sich der
Schütze und die ermittelnden Beamten aus der KPI kannten. Auf die
Nachfrage des Wahrschauer, ob die Staatsanwaltschaft die Beamten der KPI
Nordhausen gefragt hatte, ob sie den Schützen persönlich kennen,
antwortete Germerodt: "Kann ich nicht sagen, weiß ich nicht."
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